Spitzengespräch zum Ganztag
Die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes wird verbandsintern und mit der Landesregierung seit langem diskutiert. Die Landkreise benötigen vor allem eine ausreichende finanzielle Unterstützung des Landes, bzw. auch Änderungen in der landesrechtlichen Rahmengestaltung. Ohne diese wird eine vollumfängliche Umsetzung voraussichtlich nicht möglich sein. 19 Arbeitsgruppensitzungen mit dem Kultusministerium brachten mangels Entscheidungsbefugnis der Landesvertreter keine Einigung.
Am 28.04.2025 fand daher das bereits fünfte Spitzengespräch mit den Staatssekretären im Kultus-, Finanz- und Sozialministerium statt. Im Rahmen der Beratungen stellte die Landesebene insbesondere die bisherigen Umsetzungsleistungen des Landes dar. Unklar blieb jedoch, wie mit dem im Rahmen einer Kurzumfrage bei den Schulträgern ermittelten, darüberhinausgehenden Finanzierungsdefizit umzugehen ist, das die Bundes- und Landesbeiträge nahezu um eine Größenordnung von 1:3 überschreitet. Hierzu sind weitere konkrete Verhandlungen erforderlich, wobei seitens des Landes auf die prekäre Haushaltssituation hingewiesen wurde. Zusätzliche Finanzierungsbeiträge wären, wenn überhaupt, dann ggf. nur aus den Mitteln des 100 Mrd. Euro Sondervermögens auf Bundesebene leistbar.
Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass zeitnah zumindest hinsichtlich der Umsetzungsfristen und der Konditionen der Umsetzung (z.B. „Betriebsgenehmigungen“ und „Ferienöffnungszeiten“) pragmatische kostendämpfende Lösungshilfen seitens des Landes unabdingbar erforderlich sind.
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