Kommunalrechtsnovelle bekanntgemacht
Nach der Verabschiedung im Hessischen Landtag Ende März ist die Kommunalrechtsnovelle im April bekanntgemacht worden. Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass das Auszählverfahren nach D`Hondt eingeführt wird, das größere Fraktionen in einem angemesseneren Umfang berücksichtigt. Damit ist eine wesentliche Forderung des HLT erfüllt worden. Das Verfahren gilt künftig auch bei internen Wahlen. Neu ist ebenfalls eine Regelung zum Verzicht auf öffentliche Ausschreibungen bei den mittelbar gewählten hauptamtlichen Wahlbeamten durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss. Zudem erfolgten wichtige Ergänzungen des § 121 HGO, wodurch die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Betätigung erweitert werden. Strengere und insbesondere verpflichtende Vorschriften zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie bei den Ausländerbeiräten, die ursprünglich geplant waren, werden nicht kommen. Um jetzt noch Änderungen an der Hauptsatzung vornehmen zu können, wurde für die nächste Kommunalwahl eine Übergangsfrist von 6 Monaten eingeführt. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn ein Verfahren zur Verkleinerung des Kreistags beabsichtigt ist.
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