Evaluiertes Finanzausgleichsgesetz soll ab 2026 in Kraft treten
Bereits im vergangenen Jahr einigten sich das Land und die Kommunalen Spitzenverbände darauf, dass angesichts der aktuellen kommunalen Finanzkrise, eine umfängliche Reform kaum Akzeptanz erlangen würde und deshalb auf die notwendigen Änderungen beschränkt bleibt. In der Sitzung des Lenkungsausschusses am 08.07.2025 wurden unter Leitung von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz nunmehr die in den Referentenentwurf mündenden Parameter bekanntgegeben und diskutiert.
Festbeträge für 2026 und 2027
Das Land wird die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2026 auf 7,365 Mrd. Euro und im Jahr 2027 auf 7,515 Mrd. aufwachsen lassen. In dem Aufwuchs sind 95 Mio. Euro enthalten, die ohnehin aus Geldern der Kommunen finanziert werden, sodass das Land 45 Mio. Euro durch die Aktualisierung der Solidaritätsumlage und 50 Mio. Euro durch eine hälftige Auflösung der Rücklage aus der Heimatumlage der Ausgleichsmasse zuführen. Alle Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass der Aufwuchs die weiterhin dynamisch bestehende Entwicklung der Aufwendungen nicht decken kann. Frau Präsidentin Schneider und Herr Vizepräsident Woide haben mit Nachdruck auf die Finanzlage der Landkreise hingewiesen und die Konsequenzen für das kommende Haushaltsjahr aufgezeigt. Es wurde ein erneuter Appell an das Land gerichtet, die Finanzausgleichsmasse deutlicher aufzustocken.
Kaum neue Verteilungsparameter zwischen den Kommunen
Deutlicher Schwerpunkt im Evaluierungsverfahren war die Prüfung der bestehenden oder die Einführung neuer Verteilungsmechanismen im horizontalen Finanzausgleich. Während es Ansätze zur Berücksichtigung der Versorgungsintensität von Mittelzentren oder der Anzahl von Kindern unter drei Jahren nicht in den Entwurf schaffen werden, so wird zukünftig die Berechnung eines Ergänzungsansatzes für den ländlichen Raum nicht mehr auf der Grundlage der Landesentwicklungsplanung vorgenommen. Neue Grundlage wird der durch den Hessischen Rechnungshof entwickelte Siedlungsindex sein. Zudem wird ein Ergänzungsansatz für überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum eingeführt.
Zensus 2022 wird ab 2027 berücksichtigt
Die Einwohnerzahl einer Kommune bleibt ein wichtiges Verteilungskriterium, um den im Finanzausgleich ermittelten Ausgleichsbedarf mit der bestehenden Ausgleichsmasse zu verknüpfen. Für das Ausgleichsjahr 2026 wird aus Gründen der Datenverfügbarkeit noch auf die Bevölkerungszahlen des Zensus 2011 zurückgegriffen. Ab dem Ausgleichsjahr 2027 werden die Ergebnisse des Zensus 2022 angewandt.
Reformbedarf bleibt bestehen
Zahlreiche im Reformprozess diskutierte Änderungen haben es nicht in den Gesetzentwurf geschafft. Der HLT hat jedoch vermehrt deutlich gemacht, dass die sich weiterhin im Gesetz befindenden Regelungen zu den Kragenkreisen und den Sonderstatusstädten nicht dauerhaft tragen können. Es besteht die Erwartung, dass diese Thematik in seinem sich anschließenden Prozess weiterbearbeitet wird.
Gesetzgebungsverfahren startet nach dem Sommer
Nach den hessischen Sommerferien soll das parlamentarische Verfahren begonnen werden. Der HLT war im Verfahren aktiv über die AG beim HMdF beteiligt und wird in der abschließenden Stellungnahme Ende August das Beteiligungsverfahren formell beenden.
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