Werkstatt für „Zukunftspakt Kommunen Hessen“ gestartet – Finanzielle Ausstattung, Standardabbau und Anpassung von Bundesrecht im Fokus
Die Werkstatt zur Erarbeitung eines „Zukunftspakts Kommunen Hessen“ hat ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, die Finanzen der Städte, Gemeinden und Landkreise nachhaltig zu verbessern und durch Bürokratieabbau sowie eine bessere Abstimmung mit Bund und Land die Handlungsspielräume der Kommunen zu erweitern. Unter Federführung des Finanzministeriums und in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurden drei Arbeitskörbe eingerichtet, die bis Ende des Jahres ihre Ergebnisse vorlegen sollen.
Arbeitskorb 1 – Bundesrecht an kommunale Leistungsfähigkeit anpassen
Im AK 1 werden die Auswirkungen bundesrechtlicher Regelungen auf die kommunalen Haushalte untersucht. Schwerpunkte sind die Finanzierungsfolgen bundesgesetzlicher Aufgabenübertragungen, die steigenden Soziallasten sowie migrationsbedingte Mehraufwendungen. Hierzu haben die Kommunalen Spitzenverbände bereits gemeinsame Eckpunkte erarbeitet. Ziel ist es, belastbare Vorschläge zu entwickeln, die eine gerechtere Verteilung der Gemeinschaftssteuern sowie eine monetäre Entlastung der Kommunen durch den Bund ermöglichen.
Arbeitskorb 2 – Standardabbau und Entbürokratisierung auf Landesebene
Der AK 2 befasst sich u.a. mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz (Komm-Flex). Es ermöglicht Kommunen auf Antrag befristet, sich von Standards befreien zu lassen und sieht den Abbau bestehender Vorgaben in der Hessischen Gemeindeordnung, im Ordnungsrecht sowie im Brand- und Katastrophenschutzgesetz vor. Entscheidendes Ziel ist, dass der Abbau von Standards und die Entlastung von Berichtspflichten zu Effizienzsteigerungen führen und damit auch zu einer finanziellen Entlastung der kommunalen Haushalte beitragen. Zudem werden Verfahren zur Vereinfachung von Förderprogrammen sowie die landesweite Digitalisierung und Standardisierung der Verwaltung beraten.
Arbeitskorb 3 – Kommunale Finanzausstattung und Investitionsprogramm
Der AK 3 befasst sich mit zentralen finanzpolitischen Fragen, u.a. den steuerlichen Impulsen des Wachstumsboosters des Bundes, die in Hessen bis 2029 zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen. Diese werden in Hessen nur teilweise kompensiert.
Das Investitionsprogramm aus dem Sondervermögen des Bundes wird Hessen jährlich rund 620 Millionen Euro für die kommenden 12 Jahre zur Verfügung stellen. Entscheidungsrelevant ist der kommunale Anteil: Während das Land bisher 66 Prozent angeboten hat, fordert der HLT mindestens 75 Prozent. Zudem besteht aktuell intensiver Beratungsbedarf über die horizontale Verteilung die die tatsächliche Bewirtschaftung der Mittel.
Mit der Werkstatt „Zukunftspakt Kommunen Hessen“ ist ein zentraler Prozess angestoßen, der die finanzielle und institutionelle Architektur der kommunalen Selbstverwaltung stärken soll. Die Ergebnisse der drei Arbeitskörbe werden im Steering- und Monitoring-Board zusammengeführt. Bis Jahresende soll die Grundlage geschaffen werden, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken, Investitionsmittel zielgerichtet einzusetzen und Verwaltungshandeln dauerhaft zu entlasten.
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