„Große“ KFA-Reform wird verschoben

Seit einigen Jahren wird das Evaluierungsverfahren für ein überarbeitetes Finanzausgleichsgesetz betrieben. In der finalen Phase der Evaluierung zeigt sich, dass umfangreiche Reforminhalte nicht umgesetzt werden. Die aktuell hoch defizitäre Finanzsituation der hessischen Kommunen, die zeitgleich zu bewältigende Grundsteuerreform und die Ergebnisse des Zensus wirken in den Reformprozess und würden mit weiteren komplexen Änderungen in vielen Körperschaften zu einem intransparenten und wenig Akzeptanz findenden Ergebnis führen. Für den Hessischen Landkreistag hat sich zudem abgezeichnet, dass die wesentlichen Kernziele – deutliche Verbesserung der vertikalen Dotierung der Finanzausgleichsmasse, Verstärkung der Allg. Schlüsselzuweisungen zulasten der vorwegentnommenen Zuweisungen, Vereinfachung des Gesamtsystems – nur sehr geringen Eingang in den Reformprozess erhalten. In dem im vergangenen Dezember stattgefundenen Spitzengespräch, an dem auch Frau Präsidentin Anita Schneider und Herr Erster Vizepräsident Bernd Woide teilnahmen, wurde die Möglichkeit eines abgestuften Reformprozesses erörtert.

Aktuell zeichnet sich ab, dass man für das Finanzausgleichsjahr 2026 nur die notwendigsten Anpassungen vornimmt. Das betrifft insbesondere die Höhe der Gesamtschlüsselmasse, die Aufteilung der Teilschüsselmassen, die notwendigen Änderungen zur Auskreisung der Stadt Hanau, der Umgang mit den Zuweisungen für den Landeswohlfahrtsverband und die Abfederung der Auswirkungen aus der Grundsteuerreform. Der Evaluierungsprozess soll damit jedoch nicht beendet sein, in den kommenden Jahren soll die beim Hessischen Ministerium der Finanzen eingesetzte Arbeitsgruppe weitere Inhalte erörtern und zur Änderung vorschlagen. Für den Hessischen Landkreistag bleibt die Bereitstellung einer auskömmlichen Finanzausstattung Kernziel bei den Änderungen des Finanzausgleichsgesetz.

 

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