Landkreistag fordert grundlegende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs ab 2028
Das Präsidium des Hessischen Landkreistages hat zentrale Forderungen für die anstehende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ab dem Ausgleichsjahr 2028 beschlossen. Anlass ist das Auslaufen der bis Ende 2027 befristeten Festbetragsregelung im Hessischen Finanzausgleichsgesetz. Nach Einschätzung der Landkreise reicht eine bloße politische Anpassung nicht aus – angesichts der angespannten Haushaltslage ist eine systematische Weiterentwicklung zwingend notwendig, um die verfassungsrechtlich garantierte aufgabengerechte Finanzausstattung dauerhaft sicherzustellen.
> Bedarfsgerechte Finanzausstattung im Fokus
Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer realitätsgerechten Dotierung der Finanzausgleichsmasse. Die Landkreise kritisieren, dass das bisherige Korridorverfahren tatsächliche Mehrbedarfe – insbesondere im Bereich sozialer Pflichtaufgaben – nicht ausreichend abbildet. Künftig muss die Bedarfsermittlung dynamischer, prospektiver und stärker an bundesgesetzlich verursachten Mehrbelastungen ausgerichtet werden.
> Verteilungsrelationen überprüfen – Landkreise stärken
Das Präsidium fordert zudem eine erneute empirische Überprüfung der Verteilung der Finanzausgleichsmasse zwischen den kommunalen Gruppen. Die aktuellen Schlüsselrelationen spiegeln die Aufgaben- und Ausgabenlasten der Landkreise nicht mehr angemessen wider. Angesichts stark steigender Sozialausgaben ist eine stärkere Berücksichtigung der Landkreise notwendig.
> Mehr kommunale Gestaltungsspielräume
Um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu erhöhen, spricht sich der Landkreistag für eine Stärkung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen aus. Zweckgebundene Finanz- und Investitionszuweisungen sollten zugunsten größerer kommunaler Dispositionsfreiheit reduziert werden. Dies würde zugleich die Komplexität des Systems verringern und die Transparenz erhöhen.
> Reform der Sonderstatusregelungen
Deutlichen Reformbedarf sieht der Landkreistag auch bei den Sonderstatusregelungen. Diese führen zu strukturellen Verzerrungen im horizontalen Finanzausgleich und entsprechen nicht mehr einer sachgerechten Aufgaben- und Finanzierungszuordnung. Eine grundlegende Neuordnung ist erforderlich, um eine konsistente und verfassungsfeste Ausgestaltung sicherzustellen.
> Strukturell verschlechterte Finanzlage
Die Forderungen stehen vor dem Hintergrund einer dramatisch angespannten Finanzsituation der hessischen Landkreise. Viele Kreise planen für 2026 negative ordentliche Ergebnisse; insgesamt wird ein Defizit von rund einer halben Milliarde Euro erwartet. Steigende Kreis- und Schulumlagen stoßen dabei an Belastungsgrenzen der kreisangehörigen Kommunen. Haupttreiber der Entwicklung sind dynamisch wachsende Sozialausgaben und weitere gesetzlich determinierte Pflichtaufgaben.
Der Landkreistag macht damit deutlich: Die aktuelle Systematik des Finanzausgleichs bildet die tatsächlichen Belastungen nicht mehr ausreichend ab. Die Reform des KFA 2028 muss daher strukturelle Unterdeckungen beseitigen und die Finanzausstattung konsequent an den realen Aufgaben orientieren.
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