Das Präsidium

Aufgaben, Wahl und Zusammensetzung

Aufgaben
Dem Präsidium obliegt die Gesamtleitung des Hessischen Landkreistages. Es entscheidet verbindlich über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht der Entscheidung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

Wahl und Zusammensetzung

Die Wahlzeit des Präsidiums beträgt entsprechend der Kommunalwahlperiode 5 Jahre. Es wird durch die Mitgliederversammlung nach der Konstituierung der Kreistage im Anschluss an die Kommunalwahlen in Hessen gewählt. Eine gesonderte Wahlzeit gilt für den Präsidenten und die Vizepräsidenten, die für 4 Jahre (beginnend ab 11/2009) gewählt werden.

Das Präsidium besteht aus einem Präsidenten sowie 3 Vizepräsidenten. Der Präsident und der Erste Vizepräsident müssen nach der Satzung Landräte sein. Die beiden anderen Vizepräsidenten müssen Kreistagsvorsitzende sein. Im Präsidium sind weiterhin die Vorsitzenden der drei Bezirksversammlungen sowie weitere, durch die Bezirksversammlungen gewählte Repräsentaten der Landkreise vertreten.

 

Präsident des Hessischen Landkreistages

Landrat Robert Fischbach

 

"Der Hessische Landkreistag sieht sich dem Gemeinwohl und den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet."

60 Jahre Hessischer Landkreistag

Die Festschrift zum Download

 

Der Hessische Landkreistag feierte

am 21. Oktober 2008 sein 60-jähriges

Bestehen.