Aufgaben
Dem Präsidium obliegt die Gesamtleitung des Hessischen Landkreistages. Es entscheidet verbindlich über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht der Entscheidung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Wahl und Zusammensetzung
Die Wahlzeit des Präsidiums beträgt entsprechend der Kommunalwahlperiode 5 Jahre. Es wird durch die Mitgliederversammlung nach der Konstituierung der Kreistage im Anschluss an die Kommunalwahlen in Hessen gewählt. Eine gesonderte Wahlzeit gilt für den Präsidenten und die Vizepräsidenten, die für 4 Jahre (beginnend ab 11/2009) gewählt werden.
Das Präsidium besteht aus einem Präsidenten sowie 3 Vizepräsidenten. Der Präsident und der Erste Vizepräsident müssen nach der Satzung Landräte sein. Die beiden anderen Vizepräsidenten müssen Kreistagsvorsitzende sein. Im Präsidium sind weiterhin die Vorsitzenden der drei Bezirksversammlungen sowie weitere, durch die Bezirksversammlungen gewählte Repräsentaten der Landkreise vertreten.






