Die Aufgaben des HLT

Interne und externe Verbandstätigkeiten

Interne Verbandstätigkeit:

Sie ist auf die Mitglieder untereinander – nicht jedoch auf die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger direkt – gerichtet und umfasst neben der Aufgabe des Erfahrungsaustausches und der Beratung auch Information oder gutachterliche Tätigkeit.

Die interne Verbandstätigkeit zielt damit primär auf eine Verbesserung der Verwaltungstätigkeit, was letztlich den Bürgerinnen und Bürger zugute kommt. Damit wirkt auch die interne Tätigkeit mittelbar nach außen. Dies wird deutlich bei

  • Beratungstätigkeiten
  • Informationsaustausch der kommunalen Spitzenverbände
  • Musterverträgen
  • Mustersatzungen
  • Mustergeschäftsordnungen


die zu vereinheitlichten Verfahrensweisen gegenüber den Bürgerinnen und Bürger führen. Diese berühren und verwirklichen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Sie dienen darüber hinaus der Rechtssicherheit, weil sie besonders sorgfältig juristisch überprüft sind und tragen darüber hinaus zur Kostenersparnis in der Verwaltung bei, weil sie ohne aufwendige eigene Prüfung übernommen werden können.

In Rundschreiben und anderen Publikationen an die Mitglieder werden die Verwaltungen über aktuelle Fragestellungen mit kommunaler Relevanz informiert. Der Hessische Landkreistag hat z. B. im Jahr 2019 über 1.000 Informationsrundschreiben an die Kreisausschüsse zu den verschiedensten Themen herausgegeben.

An der internen Willensbildung des Verbandes wirken 6 Fachausschüsse mit, welche sich aus den von Bezirksversammlungen gewählten Vertretern zusammensetzen. Die Fachausschüsse bereiten jeweils für ihr Sachgebiet die Beratungen des Präsidiums vor. Derzeit bestehen folgende Fachausschüsse:


Die Vorsitzenden der Kreistage haben sich daneben in einer „Konferenz der Kreistagsvorsitzenden” zusammengeschlossen, die 2 – 3 mal jährlich tagt. Die Damen und Herren Kreistagsvorsitzenden beraten in dieser Runde insbesondere solche Themen, die für sie als Vertreter der ehrenamtlichen in den Kreistagen Tätigen von besonderer Relevanz sind. Unter dem Dach des Hessischen Landkreistages haben sich zudem verschiedene Arbeitsgemeinschaften gebildet, in welchen leitende Verwaltungsmitarbeiter aus den einzelnen Kreisverwaltungen mitwirken (Auswahl):

  • AG Kämmereiamtsleiter
  • AG Rechnungsprüfungsamtsleiter
  • AG Sozialamtsleiter
  • AG Jugendamtsleiter
  • AG Kommunaler Jobcenter
  • AK Gemeinsame Einrichtungen kommunal
  • AG Rettungsdienst
  • AG Amtsleitende Ärzte der Gesundheitsämter
  • AG Leitende Verwaltungskräfte der hessischen Gesundheitsämter (gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag)
  • AG Leitende kommunale Baubeamte Nord/Mitte/Süd
  • AG Abfallwirtschaft
  • AG der Leitungen der Hessischen Schulverwaltungsämter
  • AG Steuerung, Organisation und Personal
  • AG Integration (gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag)
  • AG Hessische Sportämter
  • AG der Kreisbrandinspektoren (gemeinsam mit dem HFV)


Der Hessische Landkreistag ist Mitglied des Deutschen Landkreistages und wirkt durch seine Vertreter in den Gremien dieses kommunalen Spitzenverbandes der Landkreise auf Bundesebene mit.

Externe Verbandstätigkeit:

Hier tritt der Verband in Vertretung aller kommunalen Belange Dritten gegenüber. Dazu gehören insbesondere das Parlament und die Landesregierung (bei Gesetzgebungsverfahren und Gesetzesvollzug), aber auch Organisationen und Institutionen, gegenüber welchen spezifische Interessen eines kommunalen Spitzenverbandes wahrgenommen werden müssen.

Die externe Verbandstätigkeit hat ihren kommunalrechtlichen Niederschlag in dem bereits zitierten und durch § 147 HGO verbrieften Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände gefunden. Allerdings wird der Landtag durch § 147 HGO nicht in dieser Weise verpflichtet.

Somit besteht für die kommunale Ebene in der Regel alleine über die Spitzenverbände die Möglichkeit, den Gesetzgebungsorganen und der Ministerialverwaltung die Verwaltungserfahrungen und die Bedürfnisse der Kommunen näherzubringen.

Übergeordnetes Ziel der gesamten Arbeit des Hessischen Landkreistages ist die Verwirklichung des Selbstverwaltungsprinzips. Der Verband berät die Landkreise in ihren Angelegenheiten und fördert die gemeinschaftlichen Interessen durch den Meinungsaustausch und Beratung in den verschiedenen Verbandsgremien.

Präsident des Hessischen Landkreistages

Landrat Wolfgang Schuster
„Der Hessische Landkreistag sieht sich dem Gemeinwohl und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet.”

70 Jahre Hessischer Landkreistag

60 Jahre Hessischer Landkreistag