Endlich Sicherheit für die Kunden und Mitarbeiter der hessischen Jobcenter
Landkreistag begrüßt die heutige Bundesratsentscheidung zur Trägerschaft des SGB II
Die Zeit der Unsicherheit für die Kunden und die Mitarbeiter der hessischen Jobcenter ist nun endgültig vorbei. Durch die heutige Zustimmung des Bundesrates konnte die Trägerschaftsfrage in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu einem glücklichen Ende gebracht werden. Der dauerhafte Fortbestand der 13 hessischen Optionskommunen ist nunmehr gewährt und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit in den heutigen 13 hessischen Arbeitsgemeinschaften grundgesetzlich abgesichert. Darüber hinaus werden voraussichtlich drei weitere hessische Landkreise bzw. kreisfreie Städte an dem Optionsmodell teilnehmen können.
Die heutige Bundesratsentscheidung wird vom Hessischen Landkreistag, dem kommunalen Spitzenverband der 21 Landkreise in Hessen, ausdrücklich begrüßt. "Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass alle interessierten hessischen Landkreise zukünftig eigenverantwortlich und ohne die Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben als Träger der Grundsicherung übernehmen können", so der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf), "aber auch die Sicherung der bestehenden Optionskommunen sowie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zwischen Kommunen und Bundesagentur sind ein gutes Signal für die Kunden und die Mitarbeiter der Jobcenter. Das drohende Nebeneinander von Arbeits- und Sozialverwaltung wie ursprünglich vorgesehen ist abgewendet; das wichtigste Ziel, die Leistungen aus einer Hand zu erhalten, verwirklicht. Nun kommt es darauf an, dass die Landkreise in den neuen gemeinsamen Einrichtungen eine starke Rolle wahrnehmen, die Optionskommunen in Ruhe weiterarbeiten und weitere hessische Landkreise optieren können."
Präsident Fischbach appelliert darüber hinaus an die hessische Landesregierung, auch in Zukunft in ihrem großen Engagement in Fragen des SGB II nicht nachzulassen. "Das Land Hessen hat die kommunalen Vorstellungen im Bereich der Grundsicherung stets unterstützt. Dafür ist die kommunale Familie sehr dankbar. Auch in Zukunft zählen wir auf eine konstruktive Zusammenarbeit, in der dem Land als Rechtsaufsicht, beim Abschluss der neuen Zielvereinbarungen mit den Optionskommunen sowie im landesweiten Kooperationsausschuss zur Arbeitsmarktpolitik mit Bund, BA und kommunalen Spitzenverbänden eine tragende Rolle zukommt. Die Landkreise bieten hierbei dem Land eine enge Partnerschaft an."
Abschließend verweist Präsident Fischbach auf weitergehenden Handlungsbedarf auf Bundesebene, nachdem die Lösung der Trägerschaftsfrage erfolgt ist. "Nun muss es darum gehen, den Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen wieder mehr Gestaltungsspielraum im Bereich der Eingliederungsleistungen zu geben. Nur dann werden die Fallmanager wirklich in der Lage sein, individuell auf die Bedürfnisse und Ressourcen der Langzeitarbeitslosen mit dem Ziel eingehen zu können, diese möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren."




