Pflegestützpunkte in Hessen
Landesweiter Rahmenvertrag zum Aufbau von Pflegestützpunkten zur Verbesserung der Beratung Pflegebedürftiger unterzeichnet.
(Wiesbaden, d. 18.01.2010 )
Die hessischen Kranken- und Pflegekassen haben gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen „Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte im Lande Hessen“ unterzeichnet. Damit kommen Kassen und kommunale Spitzenverbände der Vorgabe des Landes nach, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Hessen zunächst je einen Pflegestützpunkt im Sinne des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes einzurichten.
Mit der Errichtung von Pflegestützpunkten sollen an Stelle des Nebeneinanders von Leistungsträgern ein gemeinsames Beratungsangebot und eine abgestimmte Hilfegestaltung treten. Dabei sollen örtliche Beratungs- und Unterstützungsstrukturen initiiert oder bei Bestand vernetzt werden.
Bürgerinnen und Bürgern mit pflegerischem Hilfebedarf bietet der Pflegestützpunkt eine Anlaufstelle für die Beratung über Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten. Information, Auskunft und Beratung im Pflegestützpunkt werden durch Mitarbeiter der Pflegekassen und der Sozialhilfeträger qualifiziert, umfassend und unabhängig sowie bei Bedarf gemeinsam angeboten.
Die jeweilige Errichtung des Pflegestützpunktes im Landkreis und in der kreisfreien Stadt wird durch die Vertragspartner in einem Pflegestützpunktvertrag geregelt. Verhandlungen vor Ort finden hierzu auf der Grundlage des Landesrahmenvertrages hessenweit statt. Die Partner des landesweiten Rahmenvertrages gehen davon aus, dass bis Mitte 2010 mindestens die Hälfte der hessischen Pflegestützpunkte ihre Arbeit aufgenommen haben.
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