Landkreistag wünscht Wahlmöglicheit für Kommunen bei der Organisation der Langzeitarbeitslosenbetreuung

Das Präsidium des Hessischen Landkreistages (HLT) hat in seiner heutigen Sitzung seine Eckpunkte für die bevorstehende Verfassungsänderung in Bezug auf die Organisation der Langzeitarbeitslosenbetreuung formuliert. Einhellig begrüßt wurde, dass die Hessische Landesregierung die Bundesregierung zu einem Umdenken in Bezug auf eine neue Gesetzgebung bewegen konnte und jetzt der Weg für eine gradlinige Lösung durch eine Verfassungsänderung möglich ist. Hauptziel dieser Verfassungsänderung müsse sein, dass die Leistungen für langzeitarbeitslose Menschen weiter aus einer Hand erbracht werden können.

Der kommunale Spitzenverband der 21 hessischen Landkreise
formulierte die zentralen Maßgaben für die weiteren
Verhandlungen zur Jobcenter-Reform.

  • Selbstverständlich ist für den Hessischen Landkreistag die Sicherung der gegenwärtig 13 hessischen Optionskommunen.
  • Gleichzeitig müssen ausreichende kommunale Gestaltungsspielräume
    insbesondere in den Bereichen
    Organisation und Eingliederungsleistungen gewährleistet
    sein.
  • Im Wettstreit um die beste Organisationsform muss für die neun hessischen Landkreise und vier kreisfreien Städte, die gegenwärtig noch gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit in Arbeitsgemeinschaften organisiert sind, die Wahlmöglichkeit zwischen alleiniger Verantwortung und einer Kooperation mit der Agentur für Arbeit in den sog. ARGEn eingeräumt werden.
  • Für Kommunen, die sich weiter für die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit entscheiden, soll das zukünftige Nachfolgemodell der bisherigen Arbeitsgemeinschaften einen umfassenden kommunalen Einfluss gewährleisten.
  • Eine zentrale Bundesaufsicht, die sich in die inhaltliche Ausgestaltung der Langzeitarbeitslosenbetreuung einmischt, muss unbedingt verhindert werden. Die Kommunen vor Ort wissen am besten, wie man die Langzeiterwerbslosen wieder in Arbeit bringen kann. Zentralistische Vorgaben verhindern ein schnelles Reagieren auf regionale Arbeits- und Ausbildungsmärkte.

Der Hessische Landkreistag appelliert an alle Beteiligten,
unabhängig von Parteizugehörigkeit nur zum Wohle der
Menschen zu entscheiden und nicht die Bestandsgarantie
zentraler Institutionen in den Vordergrund zu stellen.


Newsletter des Hessischen Landkreistages

Die  Ausgaben des Newsletters "Landkreistag | Kompakt" können Sie über unsere Internetseite abrufen.

Der Newsletter wird sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form veröffentlicht. Für ein Abonnement der elektronischen Ausgabe können Sie sich auf unseren Internetseiten anmelden. Die gedruckte Version beziehen Sie direkt über unsere Geschäftsstelle.

 

Newsletteranmeldung