Hessischer Landkreistag und Kassenärztliche Vereinigung vereinbaren Kooperation: „Ärztliche Versorgung gemeinsam sichern.“
Zusammen gegen den drohenden Ärztemangel – mit dieser Maxime wollen der Hessische Landkreistag und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen innovative Konzepte für die ambulante Versorgung entwickeln. In einer nun unterschriebenen Kooperationsvereinbarung haben beide Institutionen einen entsprechenden Maßnahmenkatalog festgelegt.
Frankfurt / Wiesbaden, den 09.09.2009
„Unser Ziel ist es rechtzeitig einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Menschen überall in Hessen auch künftig eine hochwertige medizinische Versorgung erhalten“, erklärten der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Alfred Jakoubek (Landkreis Darmstadt-Dieburg), und die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dr. med. Margita Bert. Wohnortnahe Angebote im ambulanten und stationären Bereich sind – gerade auch in ländlichen Regionen – maßgebend für die Lebensqualität und zugleich ein bedeutender Standortfaktor.
Zwar gibt es zurzeit in Hessen noch eine gute ärztliche Versorgung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Erhebungen der beiden Partner zeigen jedoch, dass es künftig zunehmend problematischer wird, vor allem in ländlichen Regionen frei werdende Arztsitze neu zu besetzen. Hier setzt die Kooperationsvereinbarung an, um dieser Entwicklung frühzeitig entgegenzuwirken.
Hauptthemen der Vereinbarung sind: Die Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten sowie die Prüfung einer stärkeren Verzahnung zwischen ambulanten und stationären Angeboten unter Beteiligung des Klinikverbundes Hessen. Des Weiteren sollen die Möglichkeiten zur Reduzierung der Belastungen der Ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst, zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sowie zur Schaffung eines Anreizsystems für die Übernahme von Landarztpraxen gemeinsam untersucht werden. Darüber hinaus stehen eine verbesserte Werbung, Beratung und Betreuung niederlassungswilliger Ärzte sowie die Einrichtung von Gesundheitskonferenzen auf Landkreisebene im Fokus der Initiative.
KVH und Landkreistag vereinbarten diese Handlungsfelder zu prüfen, um dann geeignete Maßnahmen einzuleiten. Eine gemeinsame Lenkungsgruppe auf Landesebene wird den Prozess begleiten. Selbstverständlich ist dabei auch eine enge Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit, der Landesärztekammer Hessen, dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund geplant.
Zum Hintergrund:
Aus ihrer Zuständigkeit heraus sind die beiden Kooperationspartner die Garanten für die stationäre und ambulante Versorgung. Während die Landkreise aufgrund ihres Sicherstellungsauftrages die wesentliche Verantwortung für die Krankenhausversorgung tragen, obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung.




