Finanzielle Handlungsfähigkeit der Landkreise ist dauerhaft zu sichern
Landkreise begrüßen Festschreibung der Verbundquote, mahnen gleichzeitig aber dauerhafte Sicherung der Finanzausstattung an.
Wiesbaden, den 20.02.2009
Der Hessische Landkreistag hat in seiner letzten Präsidiumssitzung die Koalitionsvereinbarung von CDU und F.D.P. beraten. So standen auch Fragen der Finanzierung der hessischen Landkreise im Fokus der Diskussion.
Das Präsidium begrüßte die Absprache der beiden Koalitionspartner, den Anteil der Kommunen von derzeit 23 von Hundert am Steueraufkommen des Landes, der ihnen über den Kommunalen Finanzausgleich zur Durchführung ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt wird, im Laufe der neuen Legislaturperiode nicht zu kürzen. Zugleich wurde aber mahnend darauf hingewiesen, dass dieser Anteil auch nicht de facto dadurch geschmälert werden darf, indem das Land über den Kommunalen Finanzausgleich eigene Aufgaben bzw. eigene politische Zielsetzungen finanziert oder aber – wie in den Jahren 2001, 2002 und 2003 geschehen – zur Lösung seiner Haushaltsprobleme auf Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich zugreift.
Wie der Präsident des Verbandes, Landrat Alfred Jakoubek (Landkreis Darmstadt-Dieburg), betonte, erwarten die Landkreise, dass der kommunale Anteil von 23 v. H. am Steueraufkommen des Landes dann erhöht wird, wenn das Land den Kommunen neue zusätzliche Aufgaben ohne einen gezielten finanziellen Ausgleich überträgt. Dies entspricht – so Jakoubek weiter – dem Gebot eines fairen Miteinanders von Land und Landkreisen, dessen Bedeutung für die politische Kultur im Land das Präsidium ausdrücklich hervorhob. Nur wenn das Land sich an diese Regeln hält, besteht eine reelle Chance, dass die Kreise auch weiterhin ihre Dienstleistungen gegenüber dem Bürger ohne wesentliche Einschränkungen erfüllen können.
Begrüßt wurde vom Präsidium abschließend auch die Absicht der Koalitionsfraktionen, den Anteil der nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich zu stärken. „Damit wird“ – so Jakoubek abschließend – „die kommunale Autonomie gestärkt und einer langjährigen Forderung des Hessischen Landkreistages Rechnung getragen.” Der Hessische Landkreistag geht davon aus, dass sich das Land über die gesamte Legislaturperiode an diese Selbstverpflichtung gebunden fühlt.




