In der Wirtschaftskrise konsequent Langzeitarbeitslosigkeit verhindern
Landkreise erwarten schnelle Unterstützung der Landesregierung bei der Klärung der Zuständigkeiten für die Betreuung Langzeitarbeitsloser
Wiesbaden, den 18. Februar 2009
Der Hessische Landkreistag hat in seiner aktuellen Präsidiumssitzung die Koalitionsvereinbarung von CDU und F.D.P. beraten. Insbesondere Fragen der Arbeitsmarktpolitik standen dabei im Fokus der Diskussion.
Das Präsidium begrüßte das in dem Koalitionsvertrag enthaltene Bekenntnis zu einer verfassungsrechtlichen Absicherung der beiden Trägermodelle, in denen die 21 hessischen Landkreise derzeit die Betreuung und Vermittlung langzeitarbeitsloser Menschen (mit-)verantworten. Die Verankerung des Optionsmodells und der Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit (ARGEN) sei zwingend erforderlich, um deren erfolgreiche Arbeit auf gesicherter Grundlage fortzusetzen.
Der Präsident des Verbandes Landrat Alfred Jakoubek (Landkreis Darmstadt-Dieburg) betonte, dass gerade vor den sich aktuell abzeichnenden Problemen auf dem Arbeitsmarkt jede weitere Verzögerung der auf Bundesebene zu treffenden Entscheidungen unverantwortbar sei. Um die Folgen der Wirtschaftskrise abzumildern, müsse nunmehr den Landkreisen „grünes Licht” für eine optimale Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit gegeben werden.
Gegenwärtig können sich die Koalitionsfraktionen in Berlin bedauerlicherweise nicht auf eine Neuorganisation der Trägerschaft des SGB II einigen. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2007 die Mischverwaltung zwischen Kommunen und Bundesagentur in ARGEN (von 9 hessischen Landkreisen gewählt) verworfen und den Gesetzgeber zur Neuregelung aufgefordert. Hinzu kommt, dass bislang die Befristung des Optionsmodells (von 12 hessischen Landkreisen gewählt) nicht aufgehoben wurde. Damit besteht aktuell große Unsicherheit über die weiteren Zuständigkeiten bei der Betreuung und Vermittlung von von Langzeitarbeitslosigkeit betroffener Menschen.
Bereits im Dezember 2008 hatten sich die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte in der sogenannten „Gelnhäuser Erklärung“ für die schnelle verfassungsrechtliche Absicherung der bisherigen Trägermodelle eingesetzt. Zudem wurde die Forderung nach Wahlfreiheit erhoben, damit jeder Landkreis – angepasst an die örtlichen Verhältnisse – entscheiden kann, ob er eigenständig als Optionskommune oder gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit in einer ARGE diese Aufgabe wahrnehmen will.
Präsident Jakoubek hierzu: „Ein weiteres Zuwarten in der Frage der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen ist nicht akzeptabel. Der Hessische Landkreistag appelliert daher an das Land, sich mit Nachdruck auf Bundesebene für eine Klärung noch vor der Bundestagswahl einzusetzen. Die bereits jetzt sichtbaren Auswirkungen der Wirtschaftskrise verlangen danach, durch konsequentes Handeln heute eine mögliche Langzeitarbeitslosigkeit von morgen zu verhindern.“




