Hessischer Landkreistag fordert von Ministerpräsident Rhein vollständige Weiterleitung der Bundesmittel für die Flüchtlingsbetreuung an die Kommunen

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In Reaktion auf die Forderung von Hessens Ministerpräsidenten Boris Rhein nach einer deutlichen Erhöhung des Bundesanteils für die Flüchtlingsversorgung erklärte der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Wolfgang Schuster (Lahn-Dill-Kreis):

„Der Hessische Landkreistag als kommunaler Spitzenverband der 21 hessischen Landkreise unterstützt die Forderungen des Ministerpräsidenten nach einer spürbaren Erhöhung der Gelder für die Städte, Gemeinden und Landkreise zur Finanzierung der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. Wir teilen ausdrücklich seine Forderung nach einer Ausrichtung des Bundesanteils an den Zahlen der eintreffenden Flüchtlinge.“ Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hatte sich am Wochenende entsprechend gegenüber den Medien geäußert.

 

Nach Überzeugung des Hessischen Landkreistages reiche allein die bloße Erhöhung der Bundesmittel zur Bewältigung der Herausforderungen jedoch nicht aus: „Der Hessische Landkreistag fordert Herrn Ministerpräsidenten Boris Rhein ausdrücklich dazu auf, sämtliche im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche sowie darüber hinaus in der weiteren politischen Diskussion und Entscheidungsfindung zusätzlich bereitzustellenden Mittel auch vollumfänglich an die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise weiterzuleiten,“ so Präsident Schuster. Die Erfahrungen aus den letzten beiden Jahren ließen die Befürchtung zu, dass das Land erhebliche Abzüge für seine eigenen Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsunterbringung vornehmen könnte. So habe Hessen von den Bundesmitteln in 2022 lediglich 71,2% an die kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht und für 2023 sogar einen Einbehalt von 50% angekündigt.

 

Präsident Schuster stellt deshalb abschließend klar: „Wenn sich die Landesregierung für die Kommunen stark macht, dann muss sie die zusätzlich geforderten Mittel auch eins zu eins an die Städte, Gemeinden und Landkreise weitergeben. Es wäre für den Hessischen Landkreistag und die Landkreise deshalb inakzeptabel, wenn das Land von diesen Mitteln Abzüge für eigene Aufgaben vornehmen würde.“

 

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